Leistungen
Behandlungspflege
Behandlungspflege nach SGB V auf Anordnung des Arztes
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und wird auf Verordnung des Arztes durchgeführt. Sie ist zahlungspflichtig. Es sind 10 € je Verordnung und 10% der Behandlungskosten zu entrichten, begrenzt auf ein Jahr.
Damit wir diese Leistungen durchführen können, benötigen Sie eine entsprechende Verordnung Ihres Arztes, die Sie bei uns vorlegen. Diese wird von uns bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht.
Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören u. a.
- Blutzuckerkontrolle/Insulininjetkion
- Injektionen
- Verbandswechsel
- Medikamentengabe
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Stomaversorgung
- Katheterversorgung
- Familienpflege nach § 38 SGB V
- Grundpflege nach § 37 SGB V
- Portversorgung
- PEG Versorgung
- Spezielle Verordnungen auf Anordnung Ihres Arztes führen wir ebenfalls durch