Leistungen

Betreuung und Entlastung

Entlastungsangebot und Beratung

Wir entlasten Sie – und Ihre Angehörigen. Wir bieten Ihnen individuelle Betreuungen in Ihrem Zuhause an:

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  • Betreuung (vorlesen, spazieren gehen, einkaufen)
  • Begleitung zum Arzt
  • Fahrdienst (auch Rollstuhltransporte)
  • Beratungsgespräch nach § 37 Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend. Pflegebedürftige, die Kombipflege oder nur Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI in Anspruch nehmen, müssen keinen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen
  • Pflegeschulungen
  • Entlastungsangebot für pflegende Angehörige