Leistungen
Betreuung und Entlastung
Entlastungsangebot und Beratung
Wir entlasten Sie – und Ihre Angehörigen. Wir bieten Ihnen individuelle Betreuungen in Ihrem Zuhause an:
- Betreuung (vorlesen, spazieren gehen, einkaufen)
- Begleitung zum Arzt
- Fahrdienst (auch Rollstuhltransporte)
- Beratungsgespräch nach § 37 Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend. Pflegebedürftige, die Kombipflege oder nur Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI in Anspruch nehmen, müssen keinen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen
- Pflegeschulungen
- Entlastungsangebot für pflegende Angehörige