Leistungen

Pflegerische Leistungen

Pflegerische Leistungen nach SGB XI (je nach Pflegegrad)

Wir bieten Pflegerische Leistungen (Grundpflege) nach SGB XI an und können diese im Rahmen von Pflegesachleistungen über das Pflegegeld abrechnen.

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Ihnen ein Pflegegrad zugesprochen wurde. In diesem Fall übernimmt Ihre Pflegekasse, je nach Pflegegrad, die Leistungen der Grundpflege bis zu einem bestimmten Betrag . Hierzu zählen z.B

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  • Körperpflege
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • An- und Auskleiden
  • Betten und Lagern
  • Mobilisation
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  • Sonderkost verabreichen
  • Hilfe/ Unterstützung im Haushalt